Öffentliche Auftragsvergabe
Ein weiteres wichtiges politisches Instrument zur Förderung des nachhaltigen Konsums ist die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung oder Auftragsvergabe. Etwa 13 Prozent des Bruttoinlandprodukts Deutschlands entfallen auf den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen durch öffentliche Stellen (Gemeinden, Ministerien etc.). Damit hat die öffentliche Hand bedeutenden Einfluss auf die Nachhaltigkeit des Konsums in Deutschland und übernimmt gleichzeitig auch eine wichtige Vorbildfunktion, indem sie umweltfreundliche Produkte und Produktionsweisen bevorzugt.
Im Rahmen einer umfangreichen Reform des Vergaberechts wurde 2016 die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Vergabeverfahren gestärkt. Nachhaltige Kriterien können nun auf den verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens (z. B. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien) integriert werden. Beispielsweise können öffentliche Auftraggeber Umweltzeichen als Nachweis verlangen oder Unternehmen, die bei öffentlichen Aufträgen schon einmal gegen Umweltrecht verstoßen haben, vom Ausschreibungsverfahren ausschließen. Darüber hinaus sollen in Zukunft die langfristigen Lebenszykluskosten – also neben dem eigentlichen Anschaffungspreis auch die Kosten für Betrieb, Entsorgung und Umwelt – stärker als bisher bei der Kostenbewertung öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden.